Archiv der Evangelisch-lutherische Dreikönigsgemeinde, Frankfurt am Main - Sachsenhausen
Zurück zum Archiv Home der Dreikönigsgemeinde

Evangelisch-Lutherische

DREIKÖNIGSGEMEINDE

Frankfurt am Main - Sachsenhausen

Entwicklung einer Gebäudekonzeption

Gemeindeversammlung zum Gebäudekonzept am 12. Januar 2010 um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum in der Tucholskystraße

17. Januar 2010
Klaus Maier

Am 12. Januar fand - wieder einmal - eine Gemeindeversammlung zur zukünftigen Gebäudesituation unserer Gemeinde statt. Auf dieser erläuterten Herr Dr. Hupfeld und Herr Dr. Maier das vom Gebäude-Perspektivausschuss erarbeitete und in zahlreichen Sitzungen mit dem Evangelischen Regionalverband (ERV) abstimmte Gebäudekonzept. Durch dieses werden die bereits auf der letzten Gemeindeversammlung vorgestellten Eckpunkte (Erhalt von Berg- und Dreikönigskirche als Gottesdienststätten, Konzentration der übrigen Gemeindearbeit auf das Gemeindezentrum in der Tucholskystraße) im Einzelnen ausgearbeitet. Danach wird das Gemeindehaus in der Tucholskystraße (einschließlich des Kirchsaals) der Gemeinde vollständig im jetzigen Umfang erhalten bleiben. Gleiches gilt für die Räume im Ergeschoss der Oppenheimer Straße, die als Probenraum und Garderobe für die Musiker bei Konzerten in der Dreikönigskirche benötigt werden. Aufgegeben werden die Kellerräume in der Löherstraße sowie das Gemeindehaus am Sachsenhäuser Landwehrweg. Im Ergebnis werden wir damit auch in Zunkunft mehr als doppelt so viel gemeindliche „Versammlungsfläche“ haben, als uns kirchenrechtlich zusteht. Dies ist möglich, da wir durch Vermietungen (insbesondere an die koreanische Sarange-Gemeinde) über erhebliche Einnahmen verfügen.

Unklar - und von uns auch nicht zu entscheiden - ist leider noch die künftige Nutzung der Gebäude am Sachsenhäuser Landwehrweg (außerhalb der Bergkirche) die an den Regionalverband übergeht. Klar ist nur, dass die BergKita neue Räume erhalten und erweitert werden soll. Ob dies durch eine Renovierung des jetzigen Gebäudes einschließlich des Obergeschosses oder - was der Kirchenvorstand bevorzugen würde - durch einen Neubau direkt an der Bergkirche unter Einbeziehung des ehemaligen Pfarrhauses erfolgen wird, hat der Verband noch nicht entschieden.

In der lebhaften und konstruktiven Diskussion auf der Versammlung wurde vor allem der Wunsch deutlich, am „Berg“ einen Versammlungsraum zu erhalten, sei es in Form des jetzigen Studios oder durch einen Umbau innerhalb der Bergkirche. Welche Lösung hier erfolgen kann, ist jedoch von der Entscheidung des ERV hinsichtlich eines möglichen Neubaus der BergKita abhängig.

In seiner Sitzung am 13. Januar hat der Kirchenvorstand nach ausführlicher Diskussion der Ergebnisse der Gemeindeversammlung das Gebäudekonzept dann verabschiedet. Wenn es vom ERV genehmigt wird, sind der Erhalt der Bergkirche, des Gemeindezentrums in der Tucholskystraße und die Benutzbarkeit der Dreikönigskirche als Konzertkirche gesichert und auch weiterhin genug Raum für alle unsere gemeindlichen Aktivitäten vorhanden.

^ Zum Seitenanfang

Zum Thema Gebäudekonzeption lädt der Kirchenvorstand unsere Gemeinde zu einer Gemeindeversammlung ein

November 2009
W. Hupfeld

Diese findet am Dienstag, den 12. Januar 2010 um 19.30 Uhr in unserem Gemeindezentrum in der Tucholskystraße 40 statt.

Vorgestellt wird die aktualisierte Fassung der Gebäudekonzeption, die dann am 13.01. dem Kirchenvorstand zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Anschließend geht das Konzept dann an den Regionalverband zur abschließenden Genehmigung.
Welche Anforderungen, Grundlagen und Ziele zu bedenken waren, wurde der Gemeinde seit 2006 in zahlreichen Veranstaltungen (Gemeindeversammlungen, Dialogforen, Gesprächskreise) präsentiert und mit ihr besprochen. Mit einer genehmigten Gebäudekonzeption wird sichergestellt, dass die Finanzierung des Bauunterhalts für unsere gemeindlichen Gebäude (bis 2017) gewährleistet wird und die Kindertagesstätten sich mit zusätzlichen Gruppen vergrößern können.

^ Zum Seitenanfang

Gebäudekonzeption Mai 2009 - Realisierbarkeitsprüfung und Finanzierungskonzept

Mai 2009
W. Hupfeld

Auf der Grundlage der von unserer Gemeinde formulierten Vorstellungen („Umnutzungskonzept“) prüft derzeit die Bauabteilung des ev. Regionalverbandes die bautechnischen Realisierungsmöglichkeiten in Verbindung mit einem zugehörigen Finanzierungskonzept.
Die Ergebnisse werden im August erwartet. Bei positivem Ausgang kann dann unsere „Gebäudekonzeption“ erstellt werden.

^ Zum Seitenanfang

Gebäudekonzeption

Februar 2009
W. Hupfeld

Die Regionalversammlung der Frankfurter evangelischen Gemeinden hat beschlossen, den Bauunterhalt für 13 Kirchstätten (Finanzmittel des ERV) mit Ablauf des Jahres 2010 einzustellen. Das betrifft Kirchen bzw. Kirchsäle in Gemeindehäusern. Eine Umnutzung oder Aufgabe des Gebäudes wird in einer Gebäudekonzeption behandelt, die in der Verantwortung der einzelnen Gemeinde liegt.

Die Dreikönigsgemeinde ist mit dem Kirchsaal Tucholskystraße betroffen. Der Kirchenvorstand hat der Bauabteilung des ERV ein Umnutzungskonzept zugeleitet und erwartet eine bautechnische Stellungnahme:

  • Tucholskystraße: Der Kirchsaal wird aufgegeben, ein zentrales Gemeindezentrum und eine Kinderkrippe sollen eingerichtet werden.
  • Sachsenhäuser Landwehrweg: Das Gemeindehaus sowie das Pfarrhaus werden aufgegeben. Der westliche Teil der Immobilie wird vermarktet. Für den Kindergarten und eine Kinderkrippe entsteht ein Neubau. Der Kirchenraum in der Bergkirche könnte verändert werden.
  • Löherstraße / Oppenheimer Straße: Die Gemeinderäume werden aufgegeben. Ein Raum wird umgewidmet als Konzertvorbereitungsraum. Eine Kinderkrippe wird eingerichtet.
^ Zum Seitenanfang

Protokoll des zweiten gemeindlichen Dialogforums der Dreikönigsgemeinde am 20. September 2008

Pfarrer Seidl

begrüßt die Anwesenden in seiner Funktion als Vorsitzender des Kirchenvorstands. Er führt kurz in die Thematik, den Stand des Verfahrens und den Zweck des zweiten Dialogforums ein.

Pfarrer Stiller

stellt sich als Gemeindepfarrer in Weiterstadt und Mitarbeiter des ZOS (Zentrum für Organisationsentwicklung und Supervision der Landeskirche) vor und schildert den geplanten Verlauf des Dialogforums.

Dr. Hupfeld

referiert die Überlegungen des Kirchenvorstands zum Gemeinde-zentrum. Diese gehen dahin, dass ein Gemeindezentrum an dem Standort Tucholskystraße auf der Basis der dort derzeit bestehenden Räumlichkeiten geschaffen werden soll. Die Gemeindezentren Löherstraße und Sachsenhäuser Landwehrweg würden aus der gemeindlichen Nutzung herausgenommen. Die aufgegebenen Räume könnten anderen Nutzungen, insbesondere durch neu zu schaffende Kinderkrippen oder den bestehenden Kindertagesstätten, zugeführt werden.

Das Referat liegt schriftlich vor und wurde im Dialogforum ausgegeben. Es wird auf der home page der Gemeinde veröffentlicht.

Dr. Maier

referiert die Überlegungen des Kirchenvorstands für die Gebäude-konzeption insgesamt, also unter Einbeziehung der Gottesdienststätten und der Kindertagesstätten. Er teilt zunächst mit, dass ein geplantes Gespräch mit dem Evangelischen Regionalverband (ERV) noch nicht zustande gekommen ist. Die Bauabteilung des ERV will die Bewertung der Gebäude in der Frankfurter Gemeinden abwarten, die von der Regionalversammlung des ERV erst am 3. Dezember beschlossen werden wird, nachdem alle Eingaben der Gemeinden hinsichtlich der bisherigen Gebäudebewertung abgearbeitet sind. Der Kirchenvorstand wird im Anschluss daran noch in diesem Jahr das Gespräch mit der Bauabteilung des ERV suchen. Zweck des Gesprächs ist die Vorstellung und die Erörterung des Gebäudekonzepts der Gemeinde. Hinsichtlich des Gemeindezentrums wäre in dem Gespräch darzustellen, dass es zukünftig nur ein Gemeindezentrum in der Tucholskystraße geben wird, weil sich das dort vorhandene Gebäude vom Bauzustand und der mittigen Lage innerhalb des Gemeindegebietes dafür anbietet. Es sollen zwei Gottesdienststandorte erhalten bleiben, also neben der Dreikönigskirche, die als Dotationskirche und ihrer Bedeutung für Frankfurt insgesamt „gesetzt“ ist, ein weiterer Standort. Im Hinblick auf die räumliche Verteilung im Gemeindegebiet und die gerechte Verteilung aller der Gemeinde erwachsenen Nachteile aus dem Gebäudekonzept soll dafür die Bergkirche erhalten bleiben, während der Kirchsaal in der Tucholskystraße umgewidmet werden soll. Auf dem Sachsenhäuser Berg soll ein Kirchenstandort erhalten bleiben.
Es bestehen weitergehende Überlegungen, das Gemeindehaus und das Pfarrhaus am Sachenhäuser Landwehrweg aufzugeben und ggf. auch abzureissen. Die Kindertagesstätte sollte renoviert und umgebaut, besser noch näher an der Kirche neu gebaut werden. Dadurch würde Grundstücksfläche frei, deren Verwertung durch den ERV finanzielle Mittel für einen Neubau erwirtschaften könnte.
Durch die Aufgabe des Kirchsaals in der Tucholskystraße wird Raum frei, der bei entsprechendem Umbau des Gebäudes der Kindertagesstätte oder einer Kinderkrippe zur Verfügung gestellt werden könnte. Das Gemeindebüro könnte in das Hauptgebäude integriert werden. Auf diese Weise könnte in der Tucholskystraße weiterer, durch den ERV vermarktbarer Wohnraum geschaffen werden. Für die Löherstraße wären eine übergemeindliche Nutzung oder eine Nutzung als Kinderkrippe zu prüfen.

Pfarrer Stiller

bittet nunmehr zunächst um etwaige Verständnisfragen und dann um Diskussionsbeiträge. Es gab folgende Beiträge:

  • Wie wird die Anmietung von Räumen in der Tucholskystraße durch die koreanische Sarange-Gemeinde in das Konzept einbezogen?
  • Wie soll ein Grundstück am Sachsenhäuser Landwehrweg abgegeben werden?
  • Die Räume in der Kindertagesstätte könnten in den Abendstunden für den Chor, den Basar oder im Rahmen von Veranstaltungen wie das Sommerfest genutzt werden.
  • Wenn das Gemeindehaus im Sachsenhäuser Landwehrweg aufgeben wird, könnte dessen erster Stock für die Kindertagesstätte genutzt werden.
  • Die Berücksichtigung der Erreichbarkeit des Gemeindezentrums wird vermißt. Die Buslinien sind vom Main her nach Süden ausgerichtet. Es fehlen Querverbindungen von Ost nach West. Die Parkraumsituation in der Tucholskystraße ist schlecht.

Pfarrer Stiller

bittet um Beantwortung der Fragen.

Dr. Hupfeld

Die Erreichbarkeit ist nur eines von vielen Kriterien. Die Parkraumsituation in der Tucholskystraße ist sicherlich ein Nachteil.

Dr. Maier

Die Gestaltung der Gebäude für Kindertagesstätten liegt in der Zukunft und entscheidet letztlich der ERV. Die Kindertagesstätten sind eigentlich kein Teil der Gebäudekonzeption, die sich auf Gemeindezentren und Kirchen beschränkt. Die Gemeinde kann Vorstellungen äußern, etwa einen Neubau zu errichten und diesen an die Kirche heranzurücken. Bei Aufgabe des Gemeinde- und des Pfarrhauses und Errichtung eines Neubaus für die Kindertagesstätte kann ein Grundstück zusammen mit einem weiteren Grundstück der Stadt Frankfurt vom ERV verwertet werden. Die Wünsche der Sarangegemeinde sind nachrangig, vor allem weil die Mieteinnahmen nach einem Beschluss des ERV nunmehr zur Hälfte an den ERV abgeführt werden müssen.

Pfarrer Sinning:

Die neue Außenanlage der Kindertagesstätte am Sachenhäuser Landwehrweg ist so konzipiert, dass ein Gebäude für die Kindertagesstätte auch näher an der Kirche errichtet werden kann. Das Grundstück westlich davon und das Grundstück dahinter könnten vermarktet werden. Die Bergkirche könnte durch Umbaumaßnahmen auch für Chorproben genutzt werden. Eine intensivere Nutzung für die Gemeindearbeit wäre sinnvoll.

Pfarrer Stiller

eröffnet die weitere Aussprache. (Beiträge aus der Gemeinde werden wie oben mit Punkten gekennzeichnet:)

  • Wegen der verkehrstechnischen Erschließung sollte man bei der Stadt vorstellig werden. Die Bebauung des Henninger Geländes gibt dazu einen Anlass. In der Tucholskystraße könnten Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden.

Pfarrer Sinning

Mit dem Winterfahrplan 2008/2009 wird es eine neue Buslinie mit einer Haltestelle an der Bergkirche geben.

  • Die öffentlichen Verkehrsmittel südlich der Bahnlinie verlaufen im wesentlichen von Nord nach Süd. Der Querverkehr von Ost nach West wird nicht ausreichend bedient.
  • Wenn das Gebäude in der Tucholskystraße umgestaltet wird, kann man an eine Tiefgarage denken. Im übrigen ist die Verkehrssituation wesentlich besser geworden.
  • Die Zahlen zu den möglichen Einsparungen durch die Aufgabe von Gebäuden fehlen. Was wird gespart?

Dr. Hupfeld

erläutert die finanzielle Lage bei der Bauunterhaltung und verweist auf die Reduzierung der Mittel für die Bauunterhaltung von 40 Mio € auf 20 Mio € .

  • Welche Chancen sieht Herr Dr. Hupfeld für eine verbesserte Einstufung der Bergkirche

Dr. Hupfeld

Der Ausschuss für die Gebäudebewertung nimmt eine Gesamtbetrachtung für alle Frankfurter Gemeinde vor und nicht aus der Sicht der einzelnen Gemeinde. Er wird dabei von Gutachtern beraten. Er sieht die Chancen für eine Höherbewertung als gering an (vielleicht 5 %).

  • Der Gebäudeausschuss ist eine übergemeindliches Gremium. Er berät die Regionalversammlung. Das Dialogforum soll fortgeführt werden. Man benötigt eine breite Basis. Die Kindertagesstätten sind einzubeziehen. Dabei bestimmt aber auch die Stadt Frankfurt mit.
  • Im Vergleich zu Kleinstadtbewohner sind die Bewohner Frankfurts verkehrstechnisch verwöhnt. Die verkehrstechnische Anbindung sollte nicht im Vordergrund der Diskussion stehen.
  • Es wurde erwartet, dass Gremien unter Einbeziehung aller Interessengruppen in der Gemeinde gebildet werden, und nicht nur ein Ausschuss aus vier Mitgliedern des Kirchenvorstands.

Pfarrer Seidl

erläutert die Arbeit des Ausschusses. Er arbeitet dem Kirchenvorstand zu. Wenn Gemeindemitglieder mitarbeiten wollten, sollten sie dies unter Beschreibung ihrer Zielsetzung bis zum 02. Oktober schriftlich bei ihm bekunden, damit er dies auf die Tagesordnung der nächsten Kirchenvorstandssitzung setzen kann.

  • Es wurde auf die Situation in Rheinland-Pfalz verweist, wo die Kinder ab 1 Jahr einen Anspruch auf einen Krippenplatz haben werden. Er fordert die Einsetzung von Arbeitsgruppen für die einzelnen Belange im Rahmen des Gebäudekonzepts, deren Arbeitsergebnisse dann zusammengeführt werden.
  • Eine vorbereitete Rede zur Gesamtsituation des Gebäudekonzepts wurde vorgetragen. Es wurde u.a. darauf hingewiesen, dass der Kirchenvorstand 2009 neu gewählt werden muss und die Gemeindemitglieder stärker in die Erarbeitung des Gebäudekonzepts einbezogen werden sollen. In die Ausschüsse könnten auch Personen berufen werden, die nicht Mitglied des Kirchenvorstands sind.
  • Das erste Dialogforum wurde dahingehend so verstanden, dass Gremien mit Gemeindemitgliedern besetzt werden, nicht nur mit Mitgliedern des Kirchenvorstands. Wenn keine Gebäude sondern nur Räume abgegeben werden, könnte der Einspareffekt insgesamt zu gering sein. Ein Gebäude (Löherstraße) allein für Musiker, die in der Dreikönigskirche spielen wird nicht durchsetzbar sein. Die Löherstraße müsse eher freigegeben werden.

Dr. Maier

Das Gebäudekonzept geht zunächst einmal davon aus, dass die Flächen für die gemeindliche Nutzung reduziert werden müssen. Die weitere Nutzung der dadurch frei werdenden Flächen ist sekundär und auch nicht mehr Sache der Gemeinde sondern des ERV.

  • Herr Eimuth vom ERV hat gesagt, dass die Gemeinden wegen der Kindertagesstätten und Kinderkrippen auf den ERV zukommen sollen. Die Kindertagesstätten seien ein Anker für die Gebäude. Der Kirchenvorstand solle ein weiteres Konzept für den Fall vorbereiten, dass sich die Bergkirche nicht halten lässt.
  • Die Kindertagesstätten müssen in das Gebäudekonzept einbezogen werden.
  • Es wird befürchtet, dass ein Neubau einer Kindertagesstätte am Sachsenhäuser Landwehrweg wegen der von der neuen Landebahn Nordwest zu erwarteten Lärmbelastung nicht möglich ist. Er werde möglicherweise gar nicht genehmigt.
  • Die Kinderbetreuung sollte ausgedehnt werden. Es fehlt eine Nachmittagsbetreuung für die Schüler der Martin-Buber-Schule.
  • Für einen Schülerhort stellt die Stadt Frankfurt derzeit keine Mittel zur Verfügung. Man sollte sich auf die Kinderkrippen konzentrieren.
  • Die mögliche Finanzierung der Gebäude durch Drittmittel wurde angesprochen, etwa durch Industriespenden. Man sollte über den Spendenausschuss nochmals über Fremdgelder nachdenken.

Dr. Hupfeld

Dies ginge nur in der Weise, dass die Gemeinde die gesamte finanzielle Verantwortung für ein Gebäude übernimmt. Eine Aufstockung der Bauunterhaltung durch Mieten oder Drittmittel kommt für den ERV nicht in Betracht.

  • Nochmals wurde die Einrichtung von Gremien angesprochen, in denen alle interessierten Gemeindemitglieder mitarbeiten können.
  • Es wurde darauf hingewiesen, dass der Aufbauverein schon vor Jahren schriftlich seine Mitarbeit angeboten hat, bis heute darauf aber keine Antwort erhielt.

Pfarrer Stiller

spricht das Schlusswort und wünscht der Gemeinde bei ihrer weiteren Arbeit Gottes Segen.

^ Zum Seitenanfang

2. Dialogforum der Dreikönigsgemeinde

Überlegungen zum Gemeindezentrum

20. September 2008
W. Hupfeld

  1. Was war das Thema beim 1. Dialogforum?

    Alle evangelischen Gemeinden in Frankfurt sind gemeinsam mit dem Thema „Reduktion von Kirchen und Gemeindehäusern“ befasst, weil Wirtschaftsmittel für die Bauunterhaltung der heutigen Gebäudesubstanz in Frankfurt schon heute nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen.

    Der Kirchenvorstand hatte zum 1. Dialogforum Ziele und Anforderungen zu einem neuen Gebäudekonzept für unsere Gemeinde erarbeitet und vorgestellt. Diese (und eine Ablaufplanung dazu) standen zur Debatte, ohne dass grundlegende Einwendungen aus dem Kreis der Gemeindeglieder vorgetragen wurden. Diese Ziele und Anforderungen sind vom Kirchenvorstand auch verabschiedet.


  2. Was ist das Thema unseres 2. Dialogforums?

    Eines der festgeschriebenen Ziele lautet „Versammlungsflächen in räumlich gebündelter Lokation (ein Gemeindezentrum in räumlicher Entfernung von der Dreikönigskirche“.

    Die Überlegungen dazu werden der Gemeinde in einer öffentlichen Veranstaltung präsentiert und die Gemeinde hat Gelegenheit zu Fragen und Meinungsäußerungen.


  3. Was hat sich seit dem 1. Dialogforum getan?

    Damals waren die Bewertungskriterien schon bekannt, nach denen in Frankfurt alle Gemeindehäuser (und Kirchen) bewertet werden sollten. Das ist inzwischen durch den „Ausschuss für gemeindliche Gebäude“ geschehen. Für unsere Gemeinde wurden drei Standorte bewertet: Löherstrasse, Tucholskystrasse, Sachsenhäuser Landwehrweg.

    Alle Bewertungen wurden allen Gemeinden vorgelegt und um Stellungnahme bzw. Zustimmung gebeten. In unserer Gemeinde war in drei Gesprächsrunden Gelegenheit zur Aussprache dazu gegeben.

    Die grundsätzliche Zustimmung hat unser Kirchenvorstand inzwischen abgegeben, aber auch Gründe für eine Höherbewertung von zwei Kriterien für den Sachsenhäuser Landwehrweg und ein Kriterium für die Tucholskystrasse genannt. Eine Antwort ist für Oktober zugesagt.

    Unabhängig davon erreicht beim Ranking unter allen Gemeindehäusern in Frankfurt die Tucholskystrasse einen Platz im oberen Vorderfeld (besonders positiv fällt die hohe Bevölkerungsdichte im Umkreis des Gemeindehauses ins Gewicht).

    Der Sachsenhäuser Landwehrweg ist im Mittelfeld plaziert (geringe Bevölkerungsdichte). Die Löherstrasse verfügt über zu geringe Flächensubstanz, um für ein Gemeindezentrum in Frage zu kommen.

    Im übrigen wird unserer Gemeinde eine sehr hohe Überversorgung an Versammlungsflächen (381%) attestiert.


  4. Was bedeutet das? „Gemeindezentrum“

    Zunächst ist zu bemerken, dass es nach dem Kirchenrecht gar keinen Rechtsanspruch auf Gemeinderäume gibt (wohl aber für Gottesdienststätten). Das braucht nicht im Widerspruch stehen zur Existenz von Aussagen und Regelungen dazu in der Kirchenordnung. So postuliert die Gemeindehaus-Verordnung eine intensive Nutzung von Gemeindehäusern.

    Angesichts der beträchtlichen Überversorgung in unserer Gemeinde wird diesem Auftrag schon lange nicht mehr entsprochen. Es gibt Räume, deren Existenz in der Wahrnehmung von Gemeindegliedern gar nicht mehr vorhanden ist.

    Intensive Nutzung hat zunächst wirtschaftliche Aspekte, werden doch Kosten für Energie, Reinigung, Bauunterhaltung, Hausmeister, Gebühren und Abgaben auf ein notwendiges Maß begrenzt.

    Ein Gemeindezentrum unter einem Dach fördert insbesondere eine Konzentration der Gemeindearbeit und ist Voraussetzung für enges Zusammenleben, Zusammenwirken und engste Kommunikation unter allen Gemeindegliedern auf der allen gemeinsamen Plattform.


  5. Welche Versammlungsflächen haben wir heute und welche brauchen wir zukünftig?

    An drei Standorten haben wir
    • in der Löher/Oppenh.Strasse 154 qm ( 4 Räume)
    • im Sachsenhäuser Landwehrweg 178 qm ( 8 Räume)
    • in der Tucholskystrasse 264 qm (5 Räume)
      (nachrichtlich: 176 qm für den Kirchsaal, die nicht zu den 264 qm gerechnet werden).
    Nach der Gemeindehaus-Verordnung gelten für eine Gemeinde unserer Größenordnung 210 qm. Dabei billigt der ERV zusätzlich bis zu 50 % zu.

    Für unsere gemeindlichen Aktivitäten werden (z. Zt.) 4 Räume benötigt (maximal 5 Räume, wenn auch Gastgruppen berücksichtigt werden).

Zwei Drittel der gemeindlichen Aktivitäten finden in der Tucholskystrasse statt.

  1. Was geschieht mit den überzähligen Flächen?

    Wenn wir in Zukunft Räume und Flächen freigeben, was geschieht dann mit diesen Flächen?

    Fünf verschiedene Bedarfsträger sind vorstellbar:
    • erstens Flächen für die Einrichtung von (mehreren) Krabbelstuben
      (hier gibt es eine Initiative des Elternbeirats und des Kita-Ausschusses der Süd-Kita und der Main-Kita sowie einen Frankfurtweiten Aufruf des Diakonischen Werks),
    • zweitens für Flächenkonsolidierung im Kindergartenbereich
      (hier hat eine Nutzflächenanalyse der Berg-Kita ergeben, dass diese zwar nominell über erforderliche qm verfügt, die aber wegen des baulich-archtektonischen Zuschnitts kitafunktional nur eingeschränkt anforderungsgerecht genutzt werden können),
    • drittens für übergemeindliche Aufgaben
      (z.B. als Vorbereitungsraum für Musiker anlässlich von Konzerten)
    • viertens Flächen für Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des Planungsbezirks mit unseren Nachbargemeinden,
    • und fünftens zur sonstigen Verwertung durch die Bauabteilung des ERV.


  2. Welcher Standort ergibt sich für das Gemeindezentrum?

    Die Möglichkeiten in der Löherstrasse

    Auch die vorhandene Bausubstanz am Sachsenhäuser Landwehrweg kann die notwendigen Flächen nicht bieten. Auch verteilen sich diese auf zwei von einander getrennte Gebäude. Die Gemeindehausstruktur schneidet in der Bewertung durch den Ausschuss für gemeindliche Gebäude (nur) durchschnittlich ab.

    Um hier eine Gemeindezentrum der Zukunft zu realisieren, wären umfangreiche Baumaßnahmen für Um- und Erweiterungsbauten (in der Qualität eines Neubaus) erforderlich. Dafür können Wirtschaftsmittel vom ERV nicht erwartet werden, so dass nur die theoretische Möglichkeit einer Eigenfinanzierung durch die Gemeinde bliebe (wofür keinerlei Ansätze erkennbar sind).

    Die Kirchengemeindeordnung sagt: „intensive Nutzung und auch der Umbau vorhandener Gebäude haben Vorrang vor der Errichtung neuer Gebäude“.

    Die Liegenschaft in der Tucholskystrasse ist in der Bewertung der Gemeindehäuser als überdurchschnittlich gut qualifiziert worden. Für die Einrichtung eines Gemeindezentrums sind Flächen/Räume ausreichend verfügbar. Hier spielen sich heute schon zwei Drittel aller gemeindlichen Aktivitäten ab. In unserem Gemeindebezirk hat dieser Standort eine nahezu mittige, zentrale Lage.

    Aus all dem ergibt sich der Standort Tucholskystrasse als bestmögliche Lösung für unser Gemeindezentrum der Zukunft, um nicht zu sagen als einzige Lösung unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen.


  3. Wie und wann kann das realisiert werden?

    Für die Tucholskystrasse können wir davon ausgehen, dass im Rahmen einer (vom Vorstand des ERV) akzeptierten Gebäudekonzeption (d.h. einschließlich Kirchen) eine gründliche Renovierung und Modernisierung erfolgen wird, die für ein modernes und einladendes Erscheinungsbild sorgen.

    Als Zeitrahmen ist 2009 für die Planung und Wirtschaftsmittelbereitstellung vorbereitend für den Bauhaushalt 2010/2011 vorstellbar. Dies unter der Voraussetzung, dass unsere Gemeinde zum Anfang des Jahres 2009 eine Gebäudekonzeption verabschiedet.

    Aktueller Handlungsbedarf besteht aber hinsichtlich zurückgestellter notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen (das betrifft insbesondere die Instandsetzung der nur noch eingeschränkt funktionssicheren Heizungsanlage und den Brandschutz). Diese könnten umgehend in Angriff genommen werden, denn Gelder hatte der ERV bereits eingeplant, diese aber noch nicht freigegeben, weil die Standortfrage bisher ungeklärt war und Fehlinvestitionen vermieden werden sollten.

    Unsere Gemeindegruppen können sich schrittweise im genannten Zeitrahmen auf das Gemeindezentrum als Versammlungsstätte einrichten, soweit sie nicht bereits heute dort ihre Aktivitäten entfalten.

    Für die bereits genannte Neueinrichtung von Krabbelstuben (im Sachsenhäuser Landwehrweg und in der Tucholskystrasse)ist die Zeit jetzt günstig. Der Bedarf gerade in Sachsenhausen ist „riesig“ und Geldtöpfe stehen auch zur Verfügung und die Konkurrenz schläft nicht (durch andere Trägerinstitutionen).

    Es gilt die aktuelle Marktsituation nicht zu versäumen; ein Start dazu wird nie mehr so günstig sein wie gerade jetzt. Die öffentliche Beobachtung nimmt zunehmend die Fürsorge für Jugendliche und Kleinkinder wahr. Zum Profil unserer Gemeinde gehört dieses Dienstleistungsfeld, wenn wir den zukünftigen Anforderungen gerecht werden wollen.

    Auch hier kann eine zügige Entscheidung zum Gebäudekonzept der Zukunft nur förderlich sein.

Frau Esther Gebhardt, die Vorsitzende des Vorstandes des Regionalverbandes hat zur letzten Regionalversammlung folgendes festgestellt:

Es zeigt sich wieder einmal, dass sich die Veränderungsprozesse in unserer Kirche beschleunigen und die Erwartungen an Flexibilität und Bereitschaft, sich auf Neues einzustellen, hoch sind - manchmal bis an die Grenzen.

Kurze Ergänzung:
Die jetzigen Zielvorstellungen des Kirchenvorstandes lauten:

  • das Gemeindezentrum soll in der Tucholskystraße 40 sein - was beinhalten würde, dass dieses Gemeindehaus als Gottesdienststätte aufgegeben wird
  • die Bergkirche soll – neben der Dreikönigskirche – als zweite Gottesdienststätte erhalten bleiben
  • die drei Kindertagesstätten sollen an den jetzigen Standorten erhalten bleiben

PSch

^ Zum Seitenanfang

Rückmeldung an den ERV

Nachdem Herr Dr. Hupfeld vom Kirchenvorstand die Kriterien zur Bewertung unserer gemeindlichen Gebäude und deren Anwendung dankenswerterweise in drei Gesprächsrunden interessierten Gemeindegliedern erläutert und deren Anregungen aufgenommen hat, hat der Kirchenvorstand in seiner Sitzung am 11.06.2008 die Bewertung unserer gemeindlichen Gebäude geprüft und beim Evangelischen Regionalverband eine Aufwertung in fünf Punkten beantragt. Es geht dabei um den Symbolwert der Bergkirche, deren Präsenz, Fernwirkung und Wahrnehmung in der Gemeinde als sehr hoch beurteilt werden, um die Erreichbarkeit des Kirchsaals Süd, der von drei unterschiedlichen Haltestellen aus erreicht werden kann, um die städtebauliche und funktionale Qualität der beiden Gemeindehäuser, sowie die Flächenabdeckung des Gemeindehauses Tucholskystraße (sehr hohe Bevölkerungsdichte im Umfeld des Gemeindehauses).

01. August 2008, Jürgen Seidl

Zweites gemeindliches Dialogforum

Der Kirchenvorstand lädt im Rahmen des beschlossenen Verfahrens zur Entwicklung einer Gebäudekonzeption für unsere Gemeinde wie angekündigt alle interessierten Gemeindeglieder zu einem zweiten Dialogforum ein, auf dem über den aktuellen Stand der Entwicklung informiert werden wird und Gelegenheit zur Aussprache besteht.

  • Samstag, dem 20. September um 10.30 Uhr Tucholskystraße 40

01. August 2008

Prüfung der Bewertung unserer gemeindlichen Gebäude

Die Thematisierung der kritischen Sicht erfolgte in drei Gesprächsrunden (mit 30 Teilnehmern aus der Gemeinde) und ist im folgenden unter „Einwand“ dokumentiert. Die „Stellungnahme“ berücksichtigt aus einer übergeordneten Gesamtschau vor allem folgende Prämissen:

11. Juni 2008
W. Hupfeld

  1. Grundlage der Bewertungen sind Sachstände der Ist-Situation,
  2. Veränderungen in den Sachständen in der Zukunft werden im Rahmen der Flexibilität des Datenmaterials zu gegebener Zeit vorgenommen,
  3. ein tiefer gehender Nachvollzug der in den Bewertungen unterstellten Sachstände ist nicht sinnvoll, wenn die Chance für einen Wechsel in eine höhere Bewertungsstufe als unrealistisch erscheint (deutlicher Abstand im Wertebereich des Kriteriums).
  4. Sachstände auf der Basis von bautechnischem Fachwissen (Bauabteilung) werden im vorhinein als objektiv richtig unterstellt bzw.
  5. erfolgt bei offensichtlich fehlender Plausibilität eine Rücksprache in der Bauabteilung

Bergkirche

  1. Gebäudezustand

    Einwand: man möchte wissen, um welche Schadensfälle (1.3) es sich denn überhaupt handelt.
    Stellungnahme: in den ERV-Unterlagen ist aufgeführt:
    mittelfristig: Innenoberflächen, - beläge; langfristig: Konstr. u. Oberflächen, Turm, Sanitäreinrichtungen. Schäden und Mängel sind in Prioritätsstufen A bis D einzeln kalkuliert. Offensichtlich stehen dahinter konkrete bautechnische Spezifikationen.
    Diese Information konnte in den Gesprächsrunden nicht mitgeteilt werden. Die Bewertung ist mit 2,3 schon überdurchschnittlich gut (C) (D). Kein Handlungsbedarf.
  2. Symbolwert

    Einwand: Präsenz, Fernwirkung und Wahrnehmung werden in der Gemeinde als sehr hoch beurteilt. Der Turm der Kirche ist (ähnlich wie Goetheturm und Henninger-Turm) weithin sichtbar (z.B. von der Bahnlinie Ffm – OF, aber auch von Bergen-Enkheim).
    Stellungnahme: Antrag auf Aufwertung des Kriteriums 2.2 auf Stufe 3.
  3. Flächenabdeckung

    Einwand: mit einer neuen/erweiterten Buslinie mit Haltestelle „Bergkirche“ wird das Kriterium 3.1 der besseren Stufe 2 erfüllt werden.
    Stellungnahme: (A) (B) ; kein Handlungsbedarf.
    Einwand: das Kriterium Bevölkerungsdichte wird für Bewohner in dünner besiedelten Wohngebieten als ungerecht empfunden.
    Stellungnahme: die Kriterien sind gesetzt und beschlossen.
  4. Zukunftsentwicklung

    Einwand: die aktuellen GMG-Zahlen haben seit Jahren keine abnehmende Tendenz. Der künftige Zuwachs im Henninger-Areal ist nicht berücksichtigt. Die Erhebung der Gottesdienstbesucher ist willkürlich und nicht objektiv.
    Stellungnahme: ein Rückgang von GMG-Zahlen wurde vermieden, weil neue Wohngebiete erschlossen wurden ((Bebauung Deutschherrnviertel). Aus optimistischer Sicht hätte eigentlich eine Mehrung stattfinden müssen. Auch das Henninger-Areal mit (nur) 2000 Bewohnern hat nur einen temporären Effekt. Die Einschätzung stammt von professionellen Stadtplanern.(C).
    Der Zählung der Gottesdienstbesucher liegen insgesamt rd. 15 Zähltage (verteilt auf mehrere Jahre) zugrunde. Wie bei Stichprobenerhebungen üblich kann der Mittelwert aus dieser Erhebungsmenge als repräsentativ angesehen werden. Um eine höhere Bewertungsstufe zu erreichen, müssten die Besucherzahlen mindestens das Dreifache ausmachen. (C).
    Kein Handlungsbedarf.

Kirchsaal Süd

Einwand: die angegebene Netto-Grundrissfläche (für den Kirchsaal) von 1440 m2 erscheint nicht plausibel. (D).
Stellungnahme: die Netto-Grundrissfläche setzt sich (nach DIN 277) zusammen aus allen Nutz-, Funktions- und Verkehrsflächen für den gesamten Gebäudekomplex (d.h. auch für Gemeinde- und Kita-Flächen) und ist keine Teilmenge für den Kirchsaal. Damit wird der angegebene Wert plausibel. (D).
Diese Information konnte in den Gesprächsrunden nicht gegeben werden.
  1. Gebäudezustand

    Einwand: man möchte wissen, um welche Schadensfälle (1.3) es sich denn überhaupt handelt.
    Stellungnahme: : in den ERV-Unterlagen ist aufgeführt:
    kurzfristig: Elektro; mittel – bis langfristig: Fenster, Brandschutz, Sanitär, Heizung, Beläge. (Besonderheit: sehr komplexe Raum- und Erschließungsstruktur.) Der Modernisierungsbedarf (1.4) betrifft in Abgrenzung zu Schäden (1.3) bis 2017 erforderliche Maßnahmen der Innenraumgestaltung (Ausstattung, Einrichtung, Beleuchtung) (als absoluten Aufwand im Gebäude). Diese Information konnte in den Gesprächsrunden nicht mitgeteilt werden. (C) (D). Kein Handlungsbedarf.
  2. Symbolwert

    Einwand: keine.
  3. Flächenabdeckung

    Kein Handlungsbedarf.
  4. Zukunftsentwicklung

    Wie bei der Bergkirche.

Zu den Gemeindehäusern

Versammlungsflächen (als Nutzflächen für die gemeindlichen Aktivitäten, Teilmenge der Netto-Grundrissfläche) und Versorgungsgrad entsprechen in der Größenordnung den Feststellungen, die unser eigener gemeindlicher Ausschuss erhoben hatte.


Gemeindehaus Berg

  1. Wirtschaftlichkeit

    Bestmögliche Einstufung.
  2. Energetische Qualität

    Einwand: nicht durchschaubar.
    Stellungnahme: Grundlage ist Expertenwissen, über das bautechnische Laien nicht verfügen können. Vgl. (D). Kein Handlungsbedarf.
  3. Städtebauliche, architektonische und funktionale Qualität

    Einwand: die Einstufung zur Wahrnehmung im Quartier/stadträumliche Lage (3.1) mit Stufe 1 ist zu gering, da die städtebauliche Qualität nicht unterdurchschnittlich ist.
    Stellungnahme: das Beurteilungsmerkmal „Bezug zu anderen kirchlichen Gebäuden oder Einrichtungen“ ist mit 10 Punkten zu gering bewertet. Die Feststellung „weitere kirchliche Gebäude in unmittelbarer Nähe (Bergkirche, Kita) und mit räumlichem Bezug (ein gemeinsames Grundstück)“ erscheint gerechtfertigt.
    Antrag auf Aufwertung des Kriteriums 3.1 auf Stufe 2.
  4. Flächenabdeckung

    Einwand: die Bewertung von 4.2 (Abstände zu Gemeindehäusern) mit Stufe 1 erscheint zu gering. Es gibt nur eine Überschneidung zu GH in der Nachbarschaft.
    Stellungnahme: Die Karte 14 weist aus, dass es genau eine Überschneidung gibt. Das entspricht der Definition für Stufe 2.
    Antrag auf Aufwertung des Kriteriums 4.2 auf Stufe 2.
  5. Demografie

    Zur Zahl der GMG vgl. auch „Zukunftsentwicklung“ der Bergkirche.
    Kein Handlungsbedarf.

Gemeindehaus Süd

  1. Wirtschaftlichkeit

    Bestmögliche Einstufung.
  2. Energetische Qualität

    Einwand: nicht durchschaubar.
    Stellungnahme: : Grundlage ist Expertenwissen, über das bautechnische Laien nicht verfügen können. Vgl. (D). Kein Handlungsbedarf.
  3. Städtebauliche, architektonische und funktionale Qualität

    Einwand: die Einstufung zur Wahrnehmung im Quartier/stadträumliche Lage (3.1) mit Stufe 1 ist zu gering, da der Bezug zur Quartiersmitte zu gering eingestuft ist („peripher zur Quartiersmitte“).
    Stellungnahme: mit Bezug auf die „sehr hohe Bevölkerungsdichte“ im Umfeld der Radien um das GH Tucholskystraße (siehe Kriterium 3.2 beim Kirchsaal Süd mit Stufe 3) erscheint die Einstufung „Teil der Quartiersmitte“ (30 Punkte) als gerechtfertigt. In Anbetracht der Nähe der Gemeindegrenze gegenüber der Maria-Magdalena-Gemeinde, aber der dortigen Ausdünnung der gemeindliche Gebäude (Osterkirche) und zunehmend Gemeindegrenzen überschreitenden gemeindlichen Aufgaben trifft eine „periphere Lage“ nicht zu. Die Gemeindegrenze darf hier nicht mit der Quartiersgrenze gleichgesetzt werden.
    Antrag auf Aufwertung des Kriteriums 3.1 auf Stufe 3.
  4. Flächenabdeckung

    Keine.
  5. Demografie

    Kein Handlungsbedarf. Vgl. GH Berg.

Anmerkung:
Die Dreikönigskirche ist – wie die anderen Dotationskirchen auch – nicht bewertet worden. Die Bewertung GH Oppenheimerstraße ist hier nicht betrachtet worden, weil das GH für eine Gebäudekonzeption nur eine untergeordnete Rolle spielen kann.

^ Zum Seitenanfang

Gesprächsrunden zur Information

Wir laden ein zu drei Terminen, bei denen Herr Dr. Hupfeld vom Kirchenvorstand die Kriterien zur Bewertung unserer gemeindlichen Gebäude erläutern wird, die die Regionalversammlung im April verabschiedet hat. Dies soll auch der Vorbereitung einer Stellungnahme dienen, die der Kirchenvorstand bis zum 11. Juni verabschieden will. Wir bieten drei Termine zu verschiedenen Tageszeiten an, damit im kleinen Kreis diskutiert werden kann:

  • Dienstag, 3.6. um 19.30 Tucholskystraße 40
  • Donnerstag, 5.6. um 15.30 Tucholskystraße 40
  • Samstag, 7.6. um 10.30 im Studio der Bergkirche

23. Mai 2008

  • Der Kirchenvorstand hat Verfahrensschritte sowie allgemeine Anforderungen und Ziele zur Gebäudekonzeption festgelegt.
  • Beim ersten Dialogforum mit der Gemeinde am 26. April gab es keine Einwände dazu. Hinweise zu redaktionellen Verbesserungen wurden übernommen.
  • Der Kirchenvorstand erwartet im Mai die Bewertungen zu unseren Kirchen und Gemeindehäusern vom Ausschuss für gemeindliche Gebäude des ERV.

26. April 2008

Nächste Aktivitäten

  • Analyse der Gebäudebewertungen (Mai/Juni).
  • Auslage der Gebäudebewertungen im Gemeindebüro für interessierte Gemeindeglieder.
  • Stellungnahme des Kirchenvorstandes zu den Gebäudebewertungen an den Regionalverband (Juni).
  • Beginn der Erarbeitung einer Gebäudekonzeption im Kirchenvorstand (ab Mai).

Einleitende Erläuterungen zum ersten gemeindlichen Dialogforum zum Thema „Gebäudekonzeption“

26. April 2008
W. Hupfeld

Wir waren zuletzt gemeinsam am 2. Juni 2007 im Rahmen einer Gemeindeversammlung hier zusammen. Auch damals ging es im Schwerpunkt um die Zukunft unserer Gebäude.

Der Kirchenvorstand hatte erläutert, dass er sich dem Vorgehen des Ausschusses für gemeindliche Gebäude des ERV anschließen wird. Der Vorsitzende dieses Ausschusses hatte hier Vorgehensweisen und Aufgaben des Ausschusses dargestellt.

Dieser Ausschuss hat nach einjähriger Arbeit ein Vorgehen in drei Schritten vorbereitet und die Regionalversammlung hat diesem am 9. April 2008 zugestimmt.

Schritt 1 Grundlagen für ein Bewertungsverfahren aller Frankfurter Kirchen und Gemeindehäuser, weiteres Vorgehen und Zeitrahmen.

Schritt 2 Offenlegung der Bewertungsergebnisse, bei Bedarf Beratung durch die Bauabteilung und den Ausschuss.

Schritt 3 Entwicklung konkreter Gebäudekonzepte auf Gemeindeebene.

Die in unserer Gemeinde nun vorliegenden „Anforderungen und Ziele zu einer Gebäudekonzeption in der Dreikönigsgemeinde“ haben in einem generellen Teil grundsätzliche Forderungen zum Inhalt, die für alle Gemeinden gelten und in vielfältiger Weise in Medien der Kirche als auch in der Presse publiziert wurden (z.B.: keine Aufgabe einzelner Räume, sondern Trennung von Gebäudekomplexen).

In gemeindeindividuellen Teilen finden Sie Zielvorstellungen unserer Gemeinde, z.B.: Bündelung aller gemeindlich genutzten Räume in einem gemeinsamen und zentralen Gemeindezentrum.

(Für unsere Gemeinde sind derzeit 17 Räume mit sog. Versammlungsflächen ausgewiesen, - in 3 Subzentren und in 5 verschiedenen Gebäuden, zusammen mit 660 qm. Das entspricht einer Überversorgung von 300 %. Alle heutigen gemeindlichen Aktivitäten könnten mit 4 Versammlungsräumen ausreichend bedient werden.)

Der Kirchenvorstand bietet Ihnen heute einen Meinungsaustausch zu den „Anforderungen und Zielen“ an. Es kann erst in einem Folgeschritt darum gehen, eine gebäudespezifische Konzeption zu entwerfen, zu definieren und in ein weiteres Dialogforum einzubringen.

Wesentliche Grundlage dafür werden neben den „Anforderungen und Zielen“ dann die Bewertungen des Ausschusses für gemeindliche Gebäude sein, die alle Kirchen und Gemeindehäuser in Frankfurt betreffen. Die Regionalversammlung hat den Kriterienkatalog für die Kirchen bereits verabschiedet. Die für die Gemeindehäuser liegen ebenfalls vor. Schritt 1. Diese Kataloge liegen für Sie am Ausgang zum Mitnehmen aus.

Die Bewertungen selber werden allen Gemeinden ab 15. Mai zur Verfügung gestellt und bei Bedarf durch die Bauabteilung erläutert. Schritt 2.

Danach sind die Gemeinden aufgefordert, gemeindespezifische Gebäudekonzeptionen zu entwickeln und diese mit dem ERV abzustimmen und genehmigen zu lassen. Schritt 3.

Erst danach kann mit architekturspezifischen Planungen begonnen werden. Der ERV hat zugesagt, Gemeinden besonders zu fördern, die zügig zu Entscheidungen kommen. - In Gemeinden, für die bis Ende 2010 kein abgestimmtes Gebäudekonzept vorliegt, wird die Bauunterhaltung ganz wesentlich eingeschränkt werden.

Ausführungen von Baumaßnahmen sind erst dann realistisch, wenn entsprechende Haushaltsmittel in der Bauprioritätenliste frühestens für die Jahre 2010 bzw. 2011 verabschiedet sind.

Unser Kirchenvorstand hat sich als Ziel gesetzt, mit einer Gebäudekonzeption noch 2008 auf den ERV zuzugehen.

Der Kirchenvorstand hofft auf einen breiten Konsens in unserer Gemeinde, - auch wenn es schwer fallen wird, sich von liebgewordenen Umgebungen zu trennen. Unangenehme Entscheidungen kann man eher tolerieren, wenn man die Hintergründe und Zusammenhänge kennt und auch die Möglichkeit hat, „sein Herz auszuschütten“. Das Kennenlernen der Rahmenbedingungen soll unser heutiges Dialogforum fördern und unterstützen.

^ Zum Seitenanfang

Der Kirchenvorstand der Dreikönigsgemeinde:
Ziele & Anforderungen zu einem neuen Gebäudekonzept

26. April 2008

  1. Anforderungen für Gemeinderäume (nach Prioritäten geordnet)
    • gemeindliche Grundversorgung (obligatorisch)
      (Gottesdienste, Konfirmandenarbeit (auch in parallelen Räumen), KV- und Ausschusssitzungen, Amtshandlungen, Gemeindebüro, Mitarbeiterbesprechungen)
    • Schwerpunkte für gemeindliche Aktivitäten (erforderlich)
      (gottesdienstliche Vielfalt, Kinder-/Jugendarbeit, Kirchenchor, Seniorenarbeit)
    • sonstige Aktivitäten im gemeindlichen Interesse (wünschenswert)
      (Basare, Bastelkreise, ... )
    • Überlassung, Vermietung (soweit möglich)
      (fremde Gruppen, ... )
      Sonderfall: koreanische Sarangegemeinde, mit der gemeinsame Veranstaltungen durchgeführt und Gottesdienste gefeiert werden.
  2. ausreichender Raum für einen zweiten Gottesdienststandort, auch für alternative Gottesdienstformen
    (in Abgrenzung zur Dreikönigskirche)
    und gemeindliche Veranstaltungen (flexible Ausstattung und Nutzungsmöglichkeiten)
  3. (im Rahmen des Planungsbezirks Gemeindepädagogik) Räume für Arbeit mit Kindern (einschließlich mit Nachbargemeinden), Büroraum für eine Gemeindepädagogin
  4. Dreikönigskirche bleibt Standort für größere Konzerte
    (einschließlich notwendiger Infrastruktur)
  5. nachhaltige Reduktion der heutigen Bausubstanz
    (keine Abgabe einzelner Räume sondern Aufgabe von Gebäudekomplexen)
  6. zwei Gottesdienststandorte
  7. Versammlungsflächen in räumlich gebündelter Lokation
    (ein Gemeindezentrum in räumlicher Entfernung von der Dreikönigskirche)
  8. Gemeindebüro im Gemeindezentrum
  9. Kita-Standorte stehen nicht zur Diskussion
    (Gebäude werden gründlich renoviert)
^ Zum Seitenanfang

Verfahrensschritte zur Entwicklung einer Gebäudekonzeption

26. April 2008

Allgemeine Ziele& Anforderungen(A)

Verfahrensschritte(B)

  • im Ausschuss konzipiert
  • im Kirchenvorstand beraten und freigegeben
  • der Gemeinde vorgelegt

Gemeindliches Dialogforum zu A und B

am 26. April

Meilenstein 1

Fortschreiben der Dokumente zu A und B

  • im Ausschuss vorbereitet
  • im Kirchenvorstand beraten und freigegeben
  • der Gemeinde vorgelegt

vorgesehen im Mai

Meilenstein 2

Abstimmung mit den Festlegungen der Regionalversammlung und Richtungsentscheidung

  • Bewertungen des Ausschusses für gemeindliche Gebäude liegen vor
  • Beschluss der Regionalversammlung zum weiteren Vorgehen liegt vor
  • Vorgehenskonzept Dreikönigsgemeinde und Richtungsentscheidung
    • im Ausschuss vorbereitet
    • im Kirchenvorstand beraten und freigegeben
    • der Gemeinde vorgelegt

Gemeindliches Dialogforum

Meilenstein 3

Fortschreiben des Vorgehenskonzepts in Abstimmung mit der Bauabteilung des ERV

  • im Ausschuss vorbereitet
  • im Kirchenvorstand beraten und freigegeben
  • die Gemeinde informiert

Meilenstein 4

Modellvorstellungen, Architekturentwürfe
(favorisierte Variante einschl. Finanzierungsrahmen)

  • diskutieren (Kirchenvorstand)
  • Variante einschränken
  • Variante festlegen
  • Konsens Bauabteilung / Kirchenvorstand
  • präsentieren (Gemeindeversammlung)
  • Beschluss Kirchenvorstand

Meilenstein 5

Gebäudekonzept ist bautechnisch definiert

  • Architekturentwürfe liegen vor
  • Liegenschaftsverwertung
  • Finanzplanung

Meilenstein 6

Bauausführung

  • Changemanagement usw.
  • ...
  • Bauabschluss

Meilenstein 7

^ Zum Seitenanfang